Allgemeine Geschäftsbedingungen


Softwarewartungen und Lizenzänderungen

DC Software Wartungsprogramm

In den OIM Lizenzpreisen ist das 1. Jahr Software Wartungsprogramm enthalten (ab Kaufdatum). Dieser Software Wartungsvertrag wird von uns dringend empfohlen und wird jeweils automatisch um 1 Jahr erneuert, falls dieser nicht 3 Monate vor Auslauf schriftlich gekündigt wird. Die Kosten für die Softwarepflege der OIM Data Center Lizenzen betragen pro Jahr 18% der Listenpreise und für die e3m Boxen 18% pro Jahr der Listenpreise bestehend aus Software. Beim OIM SaaS ist die Software Wartung und das Einspielen der aktuellen Version auf dem Server in den jährlichen Preisen enthalten.

Das Wartungsprogramm wird zu den entsprechenden Softwarelizenzen gelöst und ist nur für diese Lizenzen gültig. Das Wartungsprogramm ist ein Software Service-Abonnement, gültig für ein Jahr und beinhaltet folgende Leistungen:

  • Update der OIM Software während der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten Der Betrag für das Wartungsprogramm ist jährlich im Voraus zu entrichten.

Regelungen ausserhalb der Software Wartung

  • ausdrücklicher Verzicht auf Gewährleistung
  • nur noch Zugriff auf die letzten verfügbaren Patches der ausgelieferten Software Version
  • kein Zugriff mehr auf Upgrades und Major Releases
  • keine Lizenzänderung mehr möglich (Datenpunkterweiterung/zusätzliche Benutzer etc.)

Wiederaufnahme der Software Wartung:

  • Die Wiederaufnahme der Software Wartung ist jederzeit möglich, mit rückwirkender Bezahlung der Software Wartung seit dem ausstiegaus der Standard Software Wartung mit Kosten von 2% des Produkte Listenpreises pro Monat ausserhalb der Software Wartung sowie dem erneuten Abschluss der Standard Software Wartung.


DC Lizenz Änderungen (Upgrade)

Sie können Ihre e3m-Box und Data Center Systemkonfiguration durch eine höhere Anzahl I/O’s, zusätzliche Benutzer und Connectoren aufrüsten. Ein solcher Ausbau wird aus der Differenz des Listenpreises, zwischen der bestehenden und der neuen Konfiguration zuzüglich 10% Bearbeitungsgebühren berechnet.

Hinweis: Ein Aufrüsten ist nur von einer kleineren auf eine grössere Anzahl möglich.


SUB/SaaS Änderungen

Sie können Ihre SUB/SaaS Parameter jederzeit auf eine höhere Anzahl I/O’s, zusätzliche Benutzer und Connectoren aufrüsten. Der Preis berechnet sich aus der Differenz der SUB/SaaS Jahreskosten der aktuellen und der neuen Konfiguration im aktuellen Rechnungsjahr. Diese Preisdifferenz wird im aktuellen Vertragsjahr pro rata temporis abgerechnet.

Bei jeder dieser SUB/SaaS Parameter Änderungen, fällt eine nicht rabattierbare Administrationsgebühr an.



Dienstleistungen und Schulungen

Dienstleistungen

Gerne bieten wir Ihnen unsere professionellen Dienstleistungen rund um OIM an. Diese beinhalten spezifische Schulung, Unterstützung bei der Applikationsentwicklung, Treiberentwicklung etc.

Gerne erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot gemäss Ihren Anforderungen.



Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Alle unsere Informationsunterlagen, Preislisten, Offerten, Projektierungen, mündlichen und schriftlichen Kaufverträge und Lieferungen unterliegen bedingungslos, vollumfänglich und ausschliesslich den allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der OPIT Solutions AG.

Verbindlich ist, unter Vorbehalt aller unten stehenden Bedingungen, was im schriftlichen Kaufvertrag und/oder in der Auftragsbestätigung festgehalten ist. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt ohne unverzügliche Meldung allfälliger Beanstandungen als angenommen. Soweit gefordert gilt die Auftragsbestätigung nach Rücksendung des vom Käufer unterzeichneten Doppels.


Informationsunterlagen / Preislisten / Offerten

Die Informationsunterlagen (Kataloge, Produkteblätter, Newsletter, Internet etc.), Preislisten und Offerten, insbesondere die darin enthaltenen Abbildungen und Angaben dienen der näheren Orientierung und sind stets freibleibend und ohne Verbindlichkeit.


Geheimhaltung

Der Käufer/Kunde verpflichtet sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, von denen er von OPIT Solutions AG Kenntnis erhält, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen und diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Der Käufer/Kunde nützt die vertraulichen Informationen weder für sich noch für einen Dritten wirtschaftlich. Er macht auch keinen Gebrauch für eigene Forschung und Entwicklung.


Preise

Die Preise verstehen sich ohne anders lautende Angaben in Schweizer Franken, rein netto exkl. MwSt, verzollt, ohne Verpackung ab OPIT Solutions AG Baden-Dättwil oder Sainmt Maurice.

Unsere Preise sind an US$ bzw. € angelehnt. Bei starken Kursschwankungen behalten wir uns vor, die Preisliste anzupassen. Wir erstellen Ihnen aber jederzeit gerne eine verbindliche Offerte. 

Preisänderungen bleiben grundsätzlich bis zum Vertragsabschluss jederzeit vorbehalten.


Zahlungen

Alle Zahlungen sind grundsätzlich an den Geschäftssitz der OPIT Solutions AG zu leisten, 30 Tage rein netto oder gemäss Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber der OPIT Solutions AG berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen, die von der OPIT Solutions AG nicht anerkannt sind, ist ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen:

  • 100 % des Auftragswertes zahlbar 30 Tage netto.
  • Rechnungsstellung rein netto

Als Verzugszins bei Nicht- oder Schlechterfüllung der Zahlungspflicht wird ab Datum der Fälligkeit der Forderung ein Zins von 2 % über dem Satz der Zürcher Kantonalbank für ungesicherte Kontokorrentkredite an kommerzielle Kunden (inkl. Kommission) in Rechnung gestellt.

Vorauszahlung oder Nachnahme kann jederzeit verlangt werden. Auch nach Vertragsabschluss, sollte dies die Bonität des Kunden verlangen.


Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der OPIT Solutions AG. Sie ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz des Bestellers einzutragen.


Lieferumfang

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist der schriftliche Kaufvertrag oder die Auftragsbestätigung bzw. der Lieferschein massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Änderungen des Kaufgegenstandes in Konstruktion und Ausführung bleiben jederzeit vorbehalten. Es besteht keine Verpflichtung, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.

Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt.


Lieferpflicht

Unverschuldete Unmöglichkeit oder unzumutbare Erschwerung der Leistung entbindet die OPIT Solutions AG von der Lieferpflicht. Das Vertragsverhältnis bleibt davon grundsätzlich unberührt. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Käufers befreien die OPIT Solutions AG von der Leistungspflicht.


Lieferfrist

Lieferfristen dienen als Richtlinien und sind als solche nicht verbindlich. Die Solutions AG bemüht sich, diese auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Die Lieferzeit beträgt für Standardsoftware ca. 2 Wochen und für Hardware ca. 4 Wochen nach Eingang der technisch und kaufmännisch geklärten Bestellung.

Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestellungsänderung des Käufers, bleiben Preisänderungen vorbehalten.


Nutzen und Gefahr, Abnahme

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe des Kaufgegenstandes durch den Transporteur auf den Käufer über.

Der Kaufgegenstand gilt als abgenommen, falls allfällige Beanstandungen nicht innert 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich und unter Angabe von Gründen der OPIT Solutions AG mitgeteilt werden. Die Rücksendung des Kaufgegenstandes ohne Aufforderung ist unzulässig.


Gewährleistung

Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber Ansprüchen und Rechten des Auftraggebers für Haftung und Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf den Gesamtbetrag des Vertrages zur Lieferung. Weitergehende Ansprüche sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden oder Verluste, wie z.B. Ausfall von Erträgen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, sind ausgeschlossen. Garantie für Software Produkte wird von uns nur im Rahmen des beiliegenden Lizenzvertrages übernommen.

Für Material- und Fabrikationsfehler haften wir gemäss Schweizer OR. (Obligationen Recht).

Anfallende Transportkosten oder Aufwendungen für Reisezeit und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.


Software-Lizenzen

Mit der Zahlung des Kaufpreises (DC und Box) oder Mietpreises (SaaS und SUB)  erwirbt der Kunde das Recht, die erhaltenen oder zur Verfügung gestellten Softwareprogramme unbefristet bzw. während der in der Lizenz definierten Dauer selbst zu nutzen oder "Nutzungsrechte" Dritten zu übertragen, entsprechend den immer beiliegenden Lizenzverträgen.

Der Käufer erhält nur das Nutzungsrecht der in der Lizenz gewährten Nutzungsdauer an der Software. Der Sourcecode geht nicht in Besitz des Kunden über. Die Systemdokumentation wird in englischer Sprache geliefert.

Die Verletzung der Software-Lizenz-Rechte, insbesondere die unbefugte Weitergabe von Programmen, Programmkopien oder Programmhandbüchern begründet eine Ersatzpflicht des Käufers gegenüber der OPIT Solutions AG, mindestens in der Höhe der gegenüber der OPIT Solutions AG geltend gemachten Forderungen.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass die Software seinen Bedürfnissen und Spezifikationen entspricht und dass das für den Einsatz der Software vorgesehene Betriebsumfeld (einschliesslich der Schulung des Bedienungspersonals) geeignet ist.

Weder der Kunde noch ein Dritter, der Rechtsansprüche über den Kunden geltend macht, können die OPIT Solutions AG für Verluste oder Schäden haftbar machen, die auf Fehler oder Unzulänglichkeit der Software zurückzuführen sind. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für Ersatz bei Geschäftsunterbrechung, für entgangenen Gewinn sowie direkte und indirekte Folgeschäden.


Wiederausfuhr

Alle Produkte unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Exportländer sowie den Schweizerischen Einfuhrbestimmungen. Der Käufer ist für die Einhaltung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen verantwortlich.


Datenschutz

Der Kunde anerkennt, dass die OPIT Solutions AG im Rahmen des periodischen sog. Hersteller-Reportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.


Gebrauch des geschützten Webbereichs

Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des geschützten Webbereichs der OPIT Solutions AG erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der OPIT Solutions AG weitergeben.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Baden.